Kernleistung: Consulting

Hier finden Sie unsere Leistungen im Bereich Consulting

  • Entwicklung Ihrer Corporate Identity (CI)

  • Markenrecherche

  • Web Usability

  • Konzeptionierung Ihres Corporate Designs

  • Markenschutz

  • Gestaltung Ihres Webdesigns

  • Erstellung eines Corporate Namings

  • Erstellung Ihrer Wort-/Bildmarke

  • Programmierung Ihrer Website

Kernleistung: IT-Solutions

Hier finden Sie unsere Leistungen im Bereich der IT

Dienstleister für Infrastrukturprojekte
Die co-nsulting GmbH ist IT-Dienstleister für die Planung und Umsetzung Ihrer IT-Infrastruktur. Mit unserem Service unterstützen wir die Optimierung von IT-Systemen bei der Konsolidierung und der Einführung neuer Technologien, bei der Lösung von Sicherheitsproblemen, der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und der Kostendämpfung.

Systemintegration, Konzeption und Umsetzung
Mit unserer Dienstleistung erhalten Sie nicht nur nach Kosten und Technologie optimierte Lösungsvorschläge, sondern auch die Umsetzung des Weges, für den Sie sich entscheiden.

Partnerschaften
Als Microsoft- , VMware-, ESET-, Carbonite- und MailStore-Partner können wir auf starke Partnerschaften zurückgreifen.

  • EDV/IT Beratung

  • Netzwerkbetreuung

  • Prozessoptimierung

  • EDV/IT Wartung

  • Netzwerkadministration

  • Datensicherheit/-rettung

  • EDV/IT Infrastruktur einrichten

  • Serverbetreuung

  • Trojaner- & Virenschutz

*Bei Bedarf besorgen wir Ihnen Leihgeräte (z.B. Server, Router, Drucker, Notebook, PC) | 24/7 Support per Fernwartung.

Kernleistung: Support

Datenschutzbeauftragter (DSB)

Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?
Unternehmen mit mehr als neun Mitarbeitern, die EDV-basiert mit personenbezogenen Daten (also insbesondere Mitarbeiter- und Kundendaten) arbeiten, benötigen gemäß § 4f BDSG einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten (die Verpflichtung kann sich im Einzelfall sogar bereits früher ergeben – bei Fragen hierzu kontaktieren Sie uns einfach).

Warum muss man einen Datenschutzbeauftragten bestellen?
Unternehmen mit mehr als neun (9) Mitarbeitern, die computergestützt mit personenbezogenen Daten (also insbesondere Mitarbeiter- und Kundendaten) arbeiten, benötigen gemäß § 4f BDSG einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten. Häufig wird hierbei die Frage gestellt: was passiert, wenn dieser Verpflichtung nicht entsprochen wird?